Waffenrichtlinien für unsere Events
Waffenrichtlinien für unsere Events

Um die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten, gelten folgende Bestimmungen für das Mitführen von Waffen und Requisiten auf dem Veranstaltungsgelände.


Um die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten, gelten folgende Bestimmungen für das Mitführen von Waffen und Requisiten auf dem Veranstaltungsgelände.
Um die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten, gelten folgende Bestimmungen für das Mitführen von Waffen und Requisiten auf dem Veranstaltungsgelände.
Verbotene Gegenstände
Die Mitnahme folgender Waffen und Gegenstände ist strikt untersagt:
Waffen, die nach dem österreichischen Gesetz als illegal gelten, wie beispielsweise Schusswaffen oder Springmesser.
Scharfkantige, spitze oder anderweitig gefährliche Objekte, die Verletzungen verursachen können.
Elektroimpulsgeräte wie Taser oder Viehtreiber.
Reizgas oder andere Sprühgeräte zur Selbstverteidigung (z. B. Pfefferspray oder Senfspray).
Geräte, die zur Abschreckung Lichtblitze oder laute Geräusche erzeugen.
Laserpointer mit einer Leistung über 1 mW.
Eingeschränkt erlaubte Waffen
Bestimmte Requisiten und Waffen dürfen nur unter speziellen Bedingungen mitgeführt werden:
Waffen aus Metall oder massivem Holz können je nach Größe und Beschaffenheit eingeschränkt werden.
Requisiten, die länger als zwei Meter sind, unterliegen einer individuellen Prüfung.
Airsoft-Waffen dürfen ausschließlich ohne Munition, Energiequelle oder Treibmittel mitgebracht werden.
Zugelassene Waffen und Requisiten
Folgende Gegenstände sind grundsätzlich gestattet:
Waffenattrappen aus ungefährlichen Materialien wie Schaumstoff, Styrodur, Balsa- oder Spanholz.
Alle Requisiten, die eine maximale Länge von zwei Metern nicht überschreiten und keine Gefahr für andere darstellen.
Überprüfung und Sicherheitsmaßnahmen
Beim Betreten des Geländes werden sämtliche mitgeführten Waffen von der Security geprüft.
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung einer Waffe liegt im Ermessen des Sicherheitsteams.
Falls ein Gegenstand nicht erlaubt wird, kann dieser an der Waffenkontrolle abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden.
Waffen oder Gegenstände, die nicht sicher aufbewahrt werden können (z. B. echte Schusswaffen oder verbotene Pyrotechnik), führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung – unabhängig davon, ob eine Besitzberechtigung vorliegt.
Falls jemand ohne Berechtigung verbotene Waffen oder gefährliche Gegenstände mitführt, erfolgt eine Anzeige.
Selbst genehmigte Requisiten können jederzeit eingezogen werden, falls sie unsachgemäß verwendet werden oder eine Gefahr darstellen.
Ausnahmen für Bühnenauftritte
Falls eine Waffe für eine Show oder einen Bühnenauftritt benötigt wird, kann dies vorab mit der Security abgestimmt werden. In diesem Fall darf die Waffe nur während des Auftritts und ausschließlich unter Aufsicht eines Sicherheitsmitarbeiters verwendet werden.
Einhaltung der Regeln
Diese Richtlinien sind verbindlich. Sollte gegen sie verstoßen werden, wird die betreffende Waffe eingezogen.
Verbotene Gegenstände
Die Mitnahme folgender Waffen und Gegenstände ist strikt untersagt:
Waffen, die nach dem österreichischen Gesetz als illegal gelten, wie beispielsweise Schusswaffen oder Springmesser.
Scharfkantige, spitze oder anderweitig gefährliche Objekte, die Verletzungen verursachen können.
Elektroimpulsgeräte wie Taser oder Viehtreiber.
Reizgas oder andere Sprühgeräte zur Selbstverteidigung (z. B. Pfefferspray oder Senfspray).
Geräte, die zur Abschreckung Lichtblitze oder laute Geräusche erzeugen.
Laserpointer mit einer Leistung über 1 mW.
Eingeschränkt erlaubte Waffen
Bestimmte Requisiten und Waffen dürfen nur unter speziellen Bedingungen mitgeführt werden:
Waffen aus Metall oder massivem Holz können je nach Größe und Beschaffenheit eingeschränkt werden.
Requisiten, die länger als zwei Meter sind, unterliegen einer individuellen Prüfung.
Airsoft-Waffen dürfen ausschließlich ohne Munition, Energiequelle oder Treibmittel mitgebracht werden.
Zugelassene Waffen und Requisiten
Folgende Gegenstände sind grundsätzlich gestattet:
Waffenattrappen aus ungefährlichen Materialien wie Schaumstoff, Styrodur, Balsa- oder Spanholz.
Alle Requisiten, die eine maximale Länge von zwei Metern nicht überschreiten und keine Gefahr für andere darstellen.
Überprüfung und Sicherheitsmaßnahmen
Beim Betreten des Geländes werden sämtliche mitgeführten Waffen von der Security geprüft.
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung einer Waffe liegt im Ermessen des Sicherheitsteams.
Falls ein Gegenstand nicht erlaubt wird, kann dieser an der Waffenkontrolle abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden.
Waffen oder Gegenstände, die nicht sicher aufbewahrt werden können (z. B. echte Schusswaffen oder verbotene Pyrotechnik), führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung – unabhängig davon, ob eine Besitzberechtigung vorliegt.
Falls jemand ohne Berechtigung verbotene Waffen oder gefährliche Gegenstände mitführt, erfolgt eine Anzeige.
Selbst genehmigte Requisiten können jederzeit eingezogen werden, falls sie unsachgemäß verwendet werden oder eine Gefahr darstellen.
Ausnahmen für Bühnenauftritte
Falls eine Waffe für eine Show oder einen Bühnenauftritt benötigt wird, kann dies vorab mit der Security abgestimmt werden. In diesem Fall darf die Waffe nur während des Auftritts und ausschließlich unter Aufsicht eines Sicherheitsmitarbeiters verwendet werden.
Einhaltung der Regeln
Diese Richtlinien sind verbindlich. Sollte gegen sie verstoßen werden, wird die betreffende Waffe eingezogen.



